Was ist die Familienversicherung?
Die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10 SGB V ist eine zentrale Säule der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Sie ermöglicht es Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern sowie Kindern, ohne eigenen Kassenbeitrag über ein gesetzlich versichertes Familienmitglied mitversichert zu sein.
Die 5 zentralen Voraussetzungen
- Wohnsitz: Der gewöhnliche Aufenthalt muss sich in Deutschland befinden.
- Keine eigene Pflichtversicherung: Die Person darf nicht selbst hauptberuflich versicherungspflichtig sein.
- Keine Versicherungsfreiheit: Personen mit Berufsstatus wie Beamte (Beihilfeanspruch) sind ausgeschlossen.
- Keine hauptberufliche Selbstständigkeit: Dies schließt eine Mitversicherung grundsätzlich aus.
- Einhaltung der Einkommensgrenze: Das regelmäßige Gesamteinkommen darf bestimmte Höchstwerte nicht übersteigen.
Kinder & Stiefkinder in der Familienversicherung
Neben leiblichen Kindern und Adoptivkindern sind auch Pflegekinder und Stiefkinder unter bestimmten Bedingungen mitversichert:
- Stiefkinder (§ 1589 BGB): Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners, die nicht vom anderen Ehegatten abstammen. Durch die Heirat entsteht eine familienrechtliche Beziehung; Voraussetzung ist das Zusammenleben im gemeinsamen Haushalt oder überwiegender Unterhalt.
Die Altersgrenzen im Überblick
- Regelfall bis 18 Jahre: Kinder sind bis zu ihrem 18. Geburtstag versichert, sofern sie nicht hauptberuflich arbeiten.
- Verlängerung bis 23 Jahre: Bei Arbeitslosigkeit ohne Ausbildung läuft der Schutz bis zum 23. Geburtstag.
- Verlängerung bis 25 Jahre: Bei Schulausbildung, Studium oder Freiwilligendienst besteht Schutz bis zum 25. Geburtstag.
- Keine Altersgrenze bei Behinderung: Bei körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung gibt es keine Altersgrenze, sofern die Behinderung zu den Voraussetzungen vorlag.
Aktuelle Einkommensgrenzen (Stand 2026):
- Reguläre Einkommensgrenze: max. 565,00 € monatlich
- Geringfügige Beschäftigung (Minijob): max. 603,00 € monatlich
