Familie im modernen Zuhause

Was ist die Familienversicherung?

Die beitragsfreie Familienversicherung nach § 10 SGB V ist eine zentrale Säule der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Sie ermöglicht es Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern sowie Kindern, ohne eigenen Kassenbeitrag über ein gesetzlich versichertes Familienmitglied mitversichert zu sein.

Die 5 zentralen Voraussetzungen

  1. Wohnsitz: Der gewöhnliche Aufenthalt muss sich in Deutschland befinden.
  2. Keine eigene Pflichtversicherung: Die Person darf nicht selbst hauptberuflich versicherungspflichtig sein.
  3. Keine Versicherungsfreiheit: Personen mit Berufsstatus wie Beamte (Beihilfeanspruch) sind ausgeschlossen.
  4. Keine hauptberufliche Selbstständigkeit: Dies schließt eine Mitversicherung grundsätzlich aus.
  5. Einhaltung der Einkommensgrenze: Das regelmäßige Gesamteinkommen darf bestimmte Höchstwerte nicht übersteigen.

Kinder & Stiefkinder in der Familienversicherung

Neben leiblichen Kindern und Adoptivkindern sind auch Pflegekinder und Stiefkinder unter bestimmten Bedingungen mitversichert:

Die Altersgrenzen im Überblick

Aktuelle Einkommensgrenzen (Stand 2026):
  • Reguläre Einkommensgrenze: max. 565,00 € monatlich
  • Geringfügige Beschäftigung (Minijob): max. 603,00 € monatlich